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Arbeitskarte nötig?

meisje Bevor Sie abreisen, möchten Sie natürlich wissen, ob Sie in Belgien wohnen und arbeiten dürfen. Überprüfen Sie, ob Sie ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Kommen Sie aus dem Europäischen Wirtschaftsraum?

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) besteht aus den EU-Mitgliedsstaaten und mehreren weiteren Ländern.

Nämlich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Zypern, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn und Vereinigtes Königreich. Schweiz ist kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraum hat aber einen Vertrag.

Wenn Sie in Belgien arbeiten wollen, benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Kommen Sie jedoch aus Bulgarien oder Rumänien, dann brauchen Sie noch eine Arbeitserlaubnis.

  • Bleiben Sie kürzer als drei Monate?
    • Sie brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Es genügt Ihr Personalausweis oder Ihr europäischer Reisepass.
  • Bleiben Sie länger als drei Monate?
    • Dann bekommen Sie nach Ihrer Anmeldung an Ihrem Wohnort eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (violette Karte).
      • Sie gilt drei Monate und kann bis zu einem Jahr verlängert werden oder bis Sie eine permanente Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
      • Bei der Beantragung im Rathaus benötigen Sie einen Identitätsnachweis und drei Passfotos und müssen eine kleine Gebühr bezahlen. Ihre Daten werden in das Ausländerverzeichnis aufgenommen.
    • Haben Sie eine feste Wohnung und ein regelmäßiges Einkommen, dann können Sie eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (blaue Karte) beantragen. Diese gilt bis zu fünf Jahre und kann unbeschränkt oft verlängert werden. Ihre Daten werden dann in das Einwohnerverzeichnis Ihrer Gemeinde aufgenommen.

Suchen Sie weitere Informationen?

  • Informationen über eine Arbeitserlaubnis in:
    • Flandern
    • Brüssel, Wallonie und der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Surfen Sie zur Website von Eures, dem Netz der europäischen öffentlichen Arbeidsverwaltungen.
  • Haben Sie spezielle Fragen über Ihre Rechte in Belgien? Fragen Sie online dem Wegweiserdienst.

Kommen Sie nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum?

Wenn Sie in Belgien arbeiten wollen, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis.

  • Bleiben Sie kürzer als drei Monate?
    • Sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum reicht aus.
  • Bleiben Sie länger als drei Monate?
    • Beantragen Sie in Ihrem Heimatland eine Aufenthaltsgenehmigung bei der belgischen Botschaft oder beim belgischen Konsulat.
    • Später können Sie eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Informationen auf Deutsch

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