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Die Arbeitserlaubnis
Es gibt drei Arten: :
- Die Arbeitserlaubnis A ist für Personen, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens vier Jahre mit einer Arbeitserlaubnis B in Belgien gearbeitet haben.
- Die Arbeitserlaubnis B ist beschränkt auf ein Arbeitsverhältnis bei einem einzigen Arbeitgeber, gilt für ein Jahr und kann verlängert werden.
- Die Arbeitserlaubnis C ist für Ausländer gedacht, die nur über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Belgien verfügen.
